Der Bund der Steuerzahler hat nach eigenen Angaben Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Bundesfinanzhofes vom 28. Juni 2006 (Az. VII B 324/05) eingereicht (Az. 2 BvR - 1708/06). Der Bundesfinanzhof hatte in dem Beschluss den Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags verneint. In einem Musterverfahren soll die Frage geklärt werden, ob der Staat seit 2002 noch berechtigt ist, den Solidaritätszuschlag zu erheben.
Der so genannte Solidaritätszuschlag ist ein Aufschlag auf die Lohn- und Einkommensteuer sowie zur Körperschaftsteuer und wurde 1991 eingeführt.